Bauwerksbuch gemäß § 128a Wiener Bauordnung

Was ist das Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation über den baulichen Zustand eines Gebäudes.
Es enthält wesentliche Informationen zu Tragstruktur, Bauweise, behördlichen Bewilligungen und regelmäßigen Prüfungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen.

 

Wer benötigt ein Bauwerksbuch?

Die Erstellung eines Bauwerksbuches ist für bestimmte bestehende Gebäude verpflichtend, insbesondere für
Altbauten (vor 1919 bzw. 1945) sowie für Neubauten, Zu- und Umbauten gemäß § 128a der Wiener Bauordnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fristen für die Erstellung des Bauwerksbuches

Die gesetzlichen Fristen zur erstmaligen Erstellung des Bauwerksbuches sind abhängig vom Baualter des Gebäudes:

 

 

 

 

 

Welche Bauteile müssen geprüft werden?

✔   Tragwerk (Decken, Wände, Stützen)
✔   Fassaden und vorspringende Bauteile (Balkone, Erker, Gesimse)
✔   Dächer, Dachentwässerung und Schneeschutzeinrichtungen
✔   Absturzsicherungen, Geländer, Treppenanlagen
✔   Fenster und Fassadenelemente

Wiederkehrende Prüfungen erfolgen in der Regel alle 10 Jahre, sofern keine bautechnischen Mängel eine häufigere Kontrolle erfordern.

 

Rechtliche Konsequenzen bei Nichterstellung

❌ Verwaltungsstrafen nach der Wiener Bauordnung
❌ Haftungsrisiko bei Schäden durch nicht geprüfte Bauteile
❌ Probleme bei Versicherungsfällen oder behördlichen Kontrollen

 

Unser Angebot

Wir erstellen für Sie ein rechtskonformes und detailliertes Bauwerksbuch unter Berücksichtigung aller baurechtlichen und technischen Anforderungen. Unser Leistungsspektrum umfasst:

✔   Erhebung aller relevanten Gebäudedaten
✔   Durchführung der erforderlichen Erstprüfung
✔   Dokumentation der prüfpflichtigen Bauteile und Instandhaltungsmaßnahmen
✔   Beratung zu den gesetzlichen Verpflichtungen und Prüffristen


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