ÖN B 1300 – Objektsicherheitsüberprüfungen für Wohngebäude

1300

Information für Hauseigentümer:

Aufgrund des Inkrafttretens der ÖN B1300 – „Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude“ sind Hauseigentümer „verpflichtet“, die bestehenden Wohngebäude im Zuge der sie treffenden Verkehrssicherungspflicht regelmäßig überprüfen zu lassen.

Das entspricht auch der Auffassung des obersten Gerichtshofes, siehe dazu die Entscheidung OGH, 1 Ob 39/08d.

„Dabei kann den Hauseigentümer eine einmal erteilte Benützungsbewilligung nicht für allemal entschuldigen, sondern hat er die bauliche Sicherheit laufend zu überprüfen und die Baulichkeiten dem Ergebnis der Kontrolle entsprechend einwandfrei instand zu setzen und ganz allgemein den für die körperliche Sicherheit der Gäste – bzw. Bewohner – maßgeblichen, nach einschlägigen Gesetzen und anderen Vorschriften, aber auch nach dem jeweiligen Stand der Technik geltenden Mindeststandard durch ihm zumutbare Verbesserungsarbeiten einzuhalten. Dieser Mindeststandard ist herzustellen, sofern die Vorschriften die Sicherheitsanforderungen verschärfen.“